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Hinweise zu Art. 99 Abs. 1 BayHSchG
21.05.2021
Art. 99 Abs. 1 BayHSchG wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 geändert. Diese Änderung hat Folgen für manche in der Studien- und Prüfungsordnung für den Deutsch-Spanischen Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft enthaltene Fristen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.