Carrera
Die nachfolgenden Ausführungen dienen der Erklärung der einzelnen Studienabschnitte und ihrer Inhalte. Für genauere Informationen sollten Sie das Modulhandbuch und die Studien- und Prüfungsordnung zu Rate ziehen. Unter dem Reiter "Dokumente" erhalten Sie die Studienverlaufspläne und das Modulhandbuch.
Studienaufbau

Studieninhalte
- Aufbau in ModulenOcultar
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Das Studium ist in Modulen organisiert. Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die Modulprüfungen dürfen schriftliche Klausuren, mündliche Prüfungen und Seminararbeiten sein. Dazu kommen ggf. noch die Bachelorarbeit und der Praktikumsbericht. Manche Module erstrecken sich auf zwei Semester.
- GroßmoduleOcultar
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Im Studienverlaufsplan mit Studienbeginn an der Universität Bayreuth gibt es zwei Großmodule:
- Großmodul "Öffentliches Recht I": Modulprüfung (Erstversuch) ist die Klausur Grundrechte, Modulprüfung (Zweitversuch) ist die Klausur Staatsorganisationsrecht.
- Großmodul "Öffentliches Recht II": Modulprüfung (Erstversuch) ist die Klausur Besonderes Verwaltungsrecht. Modulprüfung (Zweitversuch) ist die Klausur Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht.
Die Reihenfolge der Ableistung der Modulprüfungen ist bei Großmodulen zwingend. Ist ein Drittversuch erforderlich, dürfen Sie wählen, welche Klausur Sie dafür ablegen.
- Großmodul "Öffentliches Recht I": Modulprüfung (Erstversuch) ist die Klausur Grundrechte, Modulprüfung (Zweitversuch) ist die Klausur Staatsorganisationsrecht.
- Modulbeschreibungen Ocultar
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Im Modulhandbuch finden Sie eine Beschreibung der Module, die an der Universität Bayreuth angeboten werden. Die Module, die an der UPO Sevilla angeboten werden, finden Sie in den Guías docentes. Das Modulhandbuch und die Guías docentes finden Sie unter "Dokumente".
- WiederholungsprüfungOcultar
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Nach § 20 Abs. 5 SPO ist durch studienorganisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung bzw. der nicht bestandenen Bachelorarbeit in der Regel innerhalb einer Frist von sechs Monaten möglich ist.
- Klausuranmeldung, Wiederholungs- und VerbesserungsversuchOcultar
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- Sie müssen sich bei jeder Prüfungsleistung rechtzeitig im cmlife zur jeweiligen Prüfung anmelden. Eine nachträgliche Anmeldung wird nur durch den Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem Prüfer vorgenommen, wenn Sie Gründe glaubhaft machen, dass Sie die Verspätung nicht zu vertreten haben.
- Achten Sie bitte immer auf das Anmerkungsfeld der Prüfung. In diesem finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung, wie u.a. auch die Hinweise zur Versuchsregelung bei den Großmodulen.
Beachten Sie: Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. - Achtung: Dieselbe Klausur wird häufig als Semesterabschluss- bzw. Zwischenprüfungsklausur im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft UND als Modulprüfung im Rahmen des Deutsch-Spanischen Bachelorstudiengangs Rechtswissenschaft angeboten. Sie müssen sich für die richtige Klausur anmelden!
- Nach dem Ende des zehnten Fachsemesters, gelten alle Prüfungsleistungen, in denen bis dahin noch kein
Versuch unternommen wurde, als abgelegt und erstmals nicht bestanden. Somit gibt es nach dem zehnten Fachsemester keine Erstversuche mehr.
Selbst, wenn man eine Prüfung bis dahin noch nie angemeldet/angetreten hat, ist man dann bei Anmeldung (z.B. im elften Fachsemester) automatisch im Zweitversuch. - Sie müssen den Zweit- und Drittversuch nicht im jeweils darauffolgenden Semester ablegen, Sie können auch länger warten. Dies gilt auch für Großmodule, hier ist nur entscheidend, dass Sie den richtigen Erstversuch ablegen. Die Anmeldung für den Drittversuch erfolgt per Email an pruefungsamt.jura@uni-bayreuth.de.
- Nach § 20 Abs. 2 SPO können zur Notenverbesserung bis zu zwei bestandene Modulprüfungen freiwillig wiederholt werden. In der Leistungsübersicht wird die jeweils beste Note übernommen. Sollten Sie von der Möglichkeit einer Notenverbesserung Gebrauch machen wollen, können Sie diesen nicht eigenständig im System anlegen, sondern müssen dies dem Prüfungsamt per Email an pruefungsamt.jura@uni-bayreuth.de mitteilen. Eine Notenverbesserung ist auch bei angerechneten Modulen möglich. Eine Notenverbesserung ist im Großmodul ausschließlich im Erstversuch möglich.
- Nach § 11 Abs. 4 SPO haben die Studierenden die Möglichkeit, freiwillig Leistungen gemäß der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität Bayreuth zu absolvieren. Die erzielten Leistungen sind nicht Teil der Bachelorprüfung und werden demzufolge keinem Modul zugeordnet.
- Studienabschluss und AbschlussdokumenteOcultar
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- Die Bachelorprüfung ist nach § 19 SPO bestanden, wenn Sie
- die Bachelorarbeit mit mind. der Note "ausreichend" bestanden haben,
- alle Modulleistungen mit mind. der Note "ausreichend" bestanden haben und
- 240 ECTS-LP erreicht haben. - Um Ihre Abschlussdokumente zu erhalten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an pruefungsamt.jura@uni-bayreuth.de.
- Bitte beachten Sie, dass die Abschlussdokumente erst dann erstellt werden können, wenn die UPO Sevilla Ihre spanischen Noten zum Prüfungsamt übermittelt hat und diese dort umgewandelt und eingetragen wurden.
- Sie erhalten nach Beantragung Ihrer Dokumente eine Urkunde, ein Zeugnis sowie ein Diploma Supplement. Soweit eine ausreichende Vergleichsgruppe vorliegt, erhalten Sie zudem eine ECTS-Einstufungstabelle.
- Die Bachelorprüfung ist nach § 19 SPO bestanden, wenn Sie
- UrlaubssemesterOcultar
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- In der Beurlaubung ist die An- und Abmeldefunktion in CAMPUSonline/cmlife für die Studierenden deaktiviert.
- Während der Beurlaubung dürfen nur nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden.
Erstversuche oder freiwillige Wiederholungen zur Notenverbesserung sind nicht möglich.
Wenn ein Studierender in dieser Zeit eine nicht bestandene Prüfung wiederholen möchte, erfolgt die Anmeldung über das Prüfungsamt. - Beachten Sie, dass Studierende auch für die Anmeldung und auch für die Abgabe der Bachelorarbeit „regulär“ eingeschrieben sein müssen, es sei denn, es handelt sich bereits um die Wiederholung der Bachelorarbeit.
- Nicht bestandene Bachelorprüfung, Prüfungsrecht und RemonstrationOcultar
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- Die Bachelorprüfung ist nach § 19 SPO erstmals nicht bestanden, wenn Sie
- bis zum Ende des zehnten Semesters nicht die notwendigen 240 ECTS-LP erreicht haben. - Die Bachelorprüfung ist nach § 19 SPO endgültig nicht bestanden, wenn Sie
- eine Prüfungsleistung auch nach einer zweiten Wiederholung (Drittversuch) nicht bestanden haben oder
- nach vier Fachsemestern keine 60 ECTS-LP erreicht haben oder
- bis zum Ende des zwölften Semesters nicht die notwendigen 240 ECTS-LP erreicht haben. - Studierende, die nach den Prüfungen der ersten vier Fachsemester keine 90 Leistungspunkte erreicht haben, dürfen nach § 19 SPO den zweiten Studienabschnitt an der UPO Sevilla nicht beginnen und müssen in zwei unmittelbar anschließenden Semestern an der Universität Bayreuth die noch fehlenden Leistungspunkte (bis 120 ECTS-LP) erfolgreich erbringen. Haben Sie nach dem sechsten Fachsemester an der Universität Bayreuth die 120 Leistungspunkte nicht erreicht, gilt die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden.
- Sie können nach § 20 SPO jede erstmals nichts bestandene Prüfung einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung (sog. Drittversuch) ist nur in sechs Prüfungen zulässig. Zur Notenverbesserung können Sie nach § 20 SPO bis zu zwei Modulprüfungen freiwillig wiederholen. Die Bachelorarbeit dürfen Sie nur einmal wiederholen. Melden Sie sich bitte im zuständigen Prüfungsamt per E-Mail an pruefungsamt.jura@uni-bayreuth.de an.
- Gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen können Sie nach § 20a SPO schriftlich und binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Note und Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsarbeit Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind schriftlich beim Prüfungsamt per E-Mail an pruefungsamt.jura@uni-bayreuth.de einzureichen.
- Die Bachelorprüfung ist nach § 19 SPO erstmals nicht bestanden, wenn Sie
Finanzierung des Studiums
- BAföGOcultar
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Für Fragen zu BAföG-Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Oberfranken und hier an das Amt für Ausbildungsförderung, Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte den Informationen auf deren Internetseite: https://www.studentenwerk-oberfranken.de/studienfoerderung-und-finanzen/bafoeg/ansprechpartner.html.
Bitte richten Sie ggf. BAföG-Formulare (Formblatt 5) zur Unterschrift an Frau Dr. Miquel Sala.
Für den zweiten Studienabschnitt an der UPO Sevilla muss Auslands-BAföG beantragt werden. Eine weitere Förderung mit dem regulären BAföG ist unzulässig! Sollten Sie während des zweiten Studienjahres an der Universität Bayreuth noch nicht sicher sein, ob Sie ab dem dritten Studienjahr in Sevilla studieren werden oder nicht, sollen Sie zunächst sowohl das reguläre BAföG als auch Auslands-BAföG beantragen und später rechtzeitig auf die nicht gebrauchte Variante verzichten.
- ErasmusOcultar
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Eine Förderung während des ersten Auslandsjahres durch Erasmus+ ist möglich.
Wenden Sie sich bitte gleich zu Beginn des 3. Semesters an Frau Kirstin Freitag (erasmus.law@uni-bayreuth.de), die Ihnen als International Coordinator bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslandsaufenthaltes hilft.
- DAAD-StipendiumOcultar
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Der DAAD finanziert in jedem Studienjahr 3 Stipendien für begate Studierende des Deutsch-Spanischen Bachelorstudiengangs Rechtswissenschaft im 4. Semester, die das Studium an der Universität Bayreuth aufgenommen haben. Die Stipendien dienen der Finanzierung des zweiten Studienabschnitts an der Universidad Pablo de Olavide, de Sevilla. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ein DAAD Stipendium ist mit einer Erasmus-Förderung unvereinbar. Da die Ausschreibung für die DAAD-Stipendien normalerweise nach Beginn des Bewerbungsverfahrens für ein Erasmus-Stipendium beginnt, empfiehlt es sich, die Bewerbung auf ein Erasmus-Stipendium einzureichen und ggf. bei Erhalt des DAAD-Stipendiums auf den Bezug der Erasmus-Mittel zu verzichten. Die DAAD-Stipendiaten bleiben somit Erasmus-Studierende und haben weiterhin Zugang zu allen Veranstaltungen an der UPO Sevilla, die für die Erasmus-Studierenden organisiert werden.
- Andere Förderungsmöglichkeiten Ocultar
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Bezüglich weiterer Förderungsmöglichkeiten können Sie sich überdies hier und hier informieren.