Berufliche Perspektiven
Nach einem erfolgreichen Abschluss des deutsch-spanischen Bachelorstudiengangs Rechtswissenschaften stehen Ihnen viele Türen offen: Sie können noch das juristische Staatsexamen aufsatteln, sich mit einem Master weiterqualifizieren oder direkt ins Berufsleben starten.
- 1. Ihr Weg zum Ersten Staatsexamen/OposicionesEinklappen
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Bei Aufnahme des Studiums an der Universität Bayreuth
Absolventinnen und Absolventen des Deutsch-Spanischen Doppelabschlussprogramms, die in Bayreuth das Bachelorstudium aufgenommen haben und später für das 1. Staatsexamen zugelassen werden möchten, können zusätzlich den Titel "Diplomjurist/in" erwerben. Zu diesem Zweck hat die juristische Fakultät in Bayreuth besondere Anerkennungsrichtlinien erlassen. Demnach werden die Studienleistungen, die im ersten Studienabschnitt an der Universität Bayreuth erbracht wurden, als Grundphase des Studiums anerkannt. Dazu kommen nur eine kleine Hausarbeit und die Klausuren "Bausteine des Rechts" und „Methodenlehre“, die gerne während der ersten vier Semester an der Universität Bayreuth oder auch später geschrieben werden können. Für die Zulassung zur studienbegleitenden Prüfungsleistung wird noch das einfache Seminar benötigt.
Ein großer Teil der Module zum spanischen Recht, die an der Universität Pablo de Olavide absolviert werden, kann als Prüfung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene anerkannt werden. Andere Veranstaltungen betreffen dem internationalen Privatrecht, das Europa- und das Völkerrecht und somit Inhalte des Schwerpunkt Nr. 1 (Internationales Recht). Zusätzlich wird die Bachelorarbeit, die in Sevilla auf Spanisch geschrieben wird, als schriftliche Arbeit im Rahmen des Schwerpunktstudiums anerkannt.
Daraus folgt, dass nach der Rückkehr aus Sevilla die Studierenden nur noch die zwei restlichen Übungen für Fortgeschrittene und die schriftliche Prüfung im Schwerpunkt absolvieren müssen. Dies kann gut in zwei Semester geschafft werden und währenddessen kann man selbstständig mit der Examensvorbereitung beginnen. Außerdem haben die Studierenden im Rahmen des Bachelorstudiengangs Vorlesungen zum spanischen Recht und zum juristischen Spanisch besucht, die für die fremdsprachliche Fachausbildung (FFA) im Rahmen des Staatsexamen-Studiums zum/zur "Diplomjurist/in" anerkannt werden.
Bei Aufnahme des Studiums an der UPO Sevilla
Studierende, die in Spanien nach dem Bachelor auch das Masterstudium erfolgreich abgeschlossen haben und damit Zugang zur postuniversitären Ausbildung bzw. in Spanien zur Eignungsprüfung für den Anwaltsberuf haben, müssen zunächst in Bayern bei dem Oberlandesgericht, in dessen Bezirk sie den Vorbereitungsdienst ableisten wollen, einen Antrag auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst stellen. Hier am Landesjustizprüfungsamt wird dann geprüft, ob Kenntnisse im Bereich des deutschen Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts nachgewiesen sind, die denen gleichwertig sind, die benötigt werden, um die Erste Juristische Staatsprüfung erfolgreich bestehen zu können. Wenn dies nicht der Fall ist (dies ist in der Regel so), muss die Ergänzende Eignungsprüfung (darunter ist der schriftliche Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung zu verstehen) abgelegt werden. Wird diese bestanden, kann die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst erfolgen.
Mit dem spanischen Grado en Derecho ist eine Bewerbung für die Aufnahmeprüfungen (oposiciones) für Beamtenstellen möglich. In manchen Fällen ist die Staatsangehörigkeit erforderlich. Die Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung für das Richteramt dauert im Durchschnitt zwischen vier und fünf Jahre.
- 2. Zusätzlicher Masterabschluss/Besondere Ausbildung/Abogacía/AnwaltschaftEinklappen
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Ihr abgeschlossenes Bachelorstudium berechtigt Sie dazu, einen konsekutiven Master Ihrer Fachrichtung zu studieren. Hierzu können Sie eines der zahlreichen Angebote deutscher Universitäten nutzen, insbesondere die juristischen Masterprogramme (zumeist wirtschaftsrechtliche LL.M.) als rein rechtswissenschaftliche oder interdisziplinäre Masterstudiengänge. So können Sie sich in den verschiedensten Fachrichtungen wie Wirtschaftsrecht, Internationales Recht, Steuerrecht oder Verwaltungsrecht weiterqualifizieren. Besonders beliebt sind zudem Master-Studiengänge im Ausland. Gerne werden Sie bei Ihrer Bewerbung ins Ausland von Frau Kirstin Freitag unterstützt (kirstin.freitag@uni-bayreuth.de).
Auch möglich ist der Abschluss eines nicht juristischen Masterstudiengangs, wie etwa im Bereich der Politikwissenschaften oder der internationalen Beziehungen. Zu beachten sind die konkreten Zulassungsvoraussetzungen, die von der jeweiligen Universität festgelegt werden.
Sowohl an der Universität Bayreuth als auch an der UPO Sevilla sind steuerrechtliche Module verpflichtend. Nicht zu vergessen ist daher die Möglichkeit, eine Ausbildung als Steuerberater/in abzuschließen und anschließend in Deutschland eine beratende Tätigkeit für deutschen und spanischen Mandanten auszuüben.
Der Zugang zur Abogacía oder zur Procuradoría in Spanien erfordert neben dem Grado en Derecho den Abschluss eines berufsvorbereitenden Masterstudiengangs (Máster de Acceso a la Abogacía/a la Procuradoría) und eine staatliche Zulassungsprüfung (Prueba de Acceso a la Abogacía/a la Procuradoría). An manchen öffentlichen und privaten spanischen Universitäten werden Doppelmasterstudiengänge angeboten, die eine Spezialisierung (etwa in internationalen Recht) ermöglichen.
Mit der Zulassung zur spanischen Abogacía ist die vorübergehende oder dauerhafte Ausübung der Anwaltschaft EU-weit und insbesondere in Deutschland als Europäische/r Rechtsanwalt/in möglich. Auch möglich ist der direkte Zugang zur deutschen Anwaltschaft, durch die Ablegung der in §§ 16 ff. EuRAG vorgesehene Prüfung.
- 3. Direkter Einstieg ins BerufslebenEinklappen
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Bereits mit dem grundständigen Bachelor of Laws (LL.B.) der Universität Bayreuth sowie dem Grado en Derecho der Universidad Pablo de Olavide stehen Ihnen verschiedene berufliche Möglichkeiten offen. Sie sind aufgrund Ihrer breitgefächerten, interdisziplinären Ausbildung besonders für eine Tätigkeit in deutschen, spanischen und internationalen Unternehmen geeignet, die in Deutschland und Spanien tätig sind. Auch internationale Organisationen und Verbände sind denkbare Zielgruppen, da diese neben der Mehrsprachigkeit häufig rechtliche Kenntnisse verlangen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Einige Berufsaussichten für Absolventen des Deutsch-Spanischen Doppelabschlussprogramms Rechtswissenschaft (ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit)
- Algunas posibles salidas profesionales para egresados del Doble Grado en Derecho Hispano-Alemán (con independencia de su nacionalidad)