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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Deutsch-Spanischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft

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Bewerbung

Das Doppelabschlussprogramm ist zulassungsbeschränkt. Pro Jahrgang stehen in Bayreuth 20 Studienplätze zur Verfügung. Das Studium darf nur im Wintersemester aufgenommen werden. 

Hier finden Sie Informationen zum Verfahren und zu den Fristen:

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
(Nachweis erst im Zeitpunkt der Einschreibung an der Universität Bayreuth)

Studienbeginn an der Universität Bayreuth

Für Spanisch ist die Niveaustufe B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen durch*:

  • die Allgemeine Hochschulreife mit Nachweis über das Spanisch-Niveau B2 oder höher (das Niveau B1/B2 reicht nicht aus)
  • das telc-Zertifikat B2 oder höher
  • das SIELE-Zertifikat B2 oder höher
  • das DELE-Zertifikat B2 oder höher vom Instituto Cervantes

*Studienbewerber, die Spanisch als Muttersprache haben UND langjährig die Schule in einem spanischsprachigen Land besucht haben, können innerhalb eines Semesters nach der Einschreibung ihr Sprachniveau mit dem Einstufungstest des Sprachenzentrums oder ggf. mit einem Befreiungsgespräch ebenda nachweisen. Bitte setzen Sie sich bei der Bewerbung mit der Fachstudienberatung in Verbindung und fügen Sie den Nachweis über die Dauer der schulischen Ausbildung im spanischsprachigen Land bei.

Studienbewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung aus dem deutschen Sprachraum:
Für Deutsch ist die Niveaustufe C1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen.


Studienbeginn an der Universidad Pablo de Olavide, de Sevilla

Notwendig ist in diesem Fall der Sprachnachweis Deutsch Niveaustufe C1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Die Universität Bayreuth akzeptiert folgende Sprachzertifikate:

Studierende aus der UPO Sevilla mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus einem deutschsprachigen Staat dürfen hiermit ihre Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Universität Bayreuth nachweisen.

Studierende aus der UPO Sevilla, die Deutsch als Muttersprache haben, dürfen ihre Deutschkenntnisse vor der Einschreibung an der Universität Bayreuth mittels der DSH-2-Prüfung nachweisen. Bitte setzen Sie sich hierfür mit dem International Office in Verbindung.

Vorherige Leistungen aus dem Jura-Studium können auf Antrag anerkannt werden, wenn sie den Anforderungen der jeweiligen Module entsprechen.


Verantwortlich für die Redaktion: Pascal Dresler

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