Druckansicht der Internetadresse:

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Deutsch-Spanischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft

Seite drucken

Wechsel an die Universität Bayreuth

Wesentliche Informationen zum Wechsel an die Universität Bayreuth finden Sie nachfolgend:

Vorbereitungen an der UPO SevillaEinklappen

Während des ersten Studienabschnitts an der UPO Sevilla und bis zum Zeitpunkt der Bewerbung und Einschreibung an der Universität Bayreuth müssen die erforderlichen Sprachnachweise (Deutschkenntnisse entsprechend dem Niveau C1 GER) erworben werden. Die Vorlage der Sprachnachweise ist eine zwingende Voraussetzung für die Einschreibung.

Die Studierenden müssen sich an der UPO Sevilla für ein Erasmus-Stipendium bewerben. Die UPO Sevilla bietet alternativ einen Zuschuss an. Bitte nehmen Sie ggf. mit der UPO Sevilla Kontakt auf. Die Studierenden bleiben für die Gesamtdauer des Studiums an der UPO Sevilla immatrikuliert. Dort müssen sie in jedem Studienjahr fristgemäß ein Learning Agreement (sog. RAPMI oder contrato de estudios) abschließen. Bitte beachten Sie insb. bei Änderungsbedarf die einschlägigen Fristen und Informationen des Área de Relaciones Internacionales an der UPO Sevilla. Ein Muster für das Learning Agreement finden Sie unter “Dokumente”.

Im Laufe des 2. Studienjahres werden von der UPO Sevilla die Namen und Angaben der Studierenden mitgeteilt, die das Studium an der Universität Bayreuth fortsetzen werden (sog. Nominierung). Anschließend werden diese Studierenden vom International Office kontaktiert. Das International Office betreut die Studierenden bei der Bewerbung und Einschreibung und versorgt sie mit wichtigen Informationen zum Campus-Leben und zur Stadt Bayreuth.

Nach der erfolgreichen Bewerbung erhalten die Studierenden ein Zulassungsschreiben (letter of admission). Das Zulassungsschreiben muss bei der Online-Bewerbung auf ein Wohnheimplatz des Studentenwerks Oberfranken hochgeladen werden.

Weitere interessante Informationen für Studienanfängerinnen und -anfänger finden Sie hier.

Weitere interessante Informationen für Internationale Degree Studierende finden Sie hier.

Vor Beginn des Lernaufenthaltes müssen sämtliche Studierende über eine Versicherung verfügen, die die Kosten der ärztlichen Versorgung, der zivilrechtlichen Haftung bei Un- und Schadensfällen und die der Rückführung deckt. Der zeitliche Rahmen der Versicherung wird den gesamten Lernaufenthalt umfassen. Der Studierende wird für die während des Aufenthaltes von ihm verursachten oder erlittenen Schäden und für die von ihm herbeigeführten Kosten selbst aufkommen, wenn diese nicht von der von ihm abgeschlossenen Versicherung gedeckt werden. Nach erfolgreicher Bewerbung dürfen die Studierenden den Antrag auf Einschreibung erzeugen, die erfolderlichen Unterlagen sammeln und den Semesterbeitrag zahlen.

Vorbereitungen vor Ort Einklappen

Es wird empfohlen, bereits Anfang Oktober anzureisen und an der Orientierungswoche für internationale Studierendende teilzunehmen. Der/die jeweilige Mentor/in wird mit dem neuen Studierenden Kontakt aufnehmen. Am ersten oder zweiten Vorlesungstag findet eine verpflichtende Einführungsveranstaltung statt.

Unterschiede in den Lehr- und PrüfungsmethodenEinklappen
Die regelmäßige Teilnahme an den unterschiedlichen Veranstaltungen ist sehr wichtig. Die Studierenden werden anhand von Klausuren, mündlicher Prüfungen, Seminaren, des Praktikumsberichts und der Bachelorarbeit geprüft. Besonders empfehlenswert ist die Teilnahme an dem Tutorium Deutsch-Spanischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft.
​​Nicht bestandene, nicht angetretene Prüfungen Einklappen

Wurden im ersten Studienjahr Prüfungen nicht angetreten/bestanden und ist eine Wiederholung innerhalb desselben Studienjahres nicht möglich, muss im zweiten Studienjahr eine erneute Immatrikulation für das betroffene spanische Modul an der UPO Sevilla stattfinden. Das wiederholte Modul muss auch im RAPMI für das zweite Studienjahr eingetragen werden. Durch die erneute Immatrikulation entstehen keine neuen Gebühren. Die betroffenen Studierenden müssen sich mit dem Área de Gestión de Grado in Verbindung setzen. 

Nach § 20 Abs. 2 SPO können zur Notenverbesserung bis zu zwei bestandene Modulprüfungen freiwillig wiederholt werden. Entscheiden Sie sich für diese Möglichkeit, ist eine nachträgliche Änderung von RAPMI nicht erforderlich.

Wohnungssuche, StudiengebührenEinklappen

Hilfreiche Informationen zur Wohnungssuche finden Sie hier.

Die Studierenden zahlen die Studiengebühren nur an der UPO Sevilla. An der Universität Bayreuth werden keine Studiengebühren erhoben. Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums an der Universität Bayreuth ist allerdings die regelmäßige und fristgemäße Zahlung des Semesterbeitrags (sog. Rückmeldung).

AnsprechpartnerinEinklappen

Ihre Ansprechpartnerin für Fragen rund um das Studium an der Universität Bayreuth ist Frau Dr. Rosa Miquel Sala.


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Rosa Miquel i Sala

Facebook Twitter Youtube-Kanal Instagram UBT-A Kontakt