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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Deutsch-Spanischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft

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Wechsel an die UPO Sevilla

Wesentliche Informationen zum Wechsel an die UPO Sevilla finden Sie nachfolgend:

​Vorbereitungen im 2. StudienjahrEinklappen

Die Vorbereitungen für den Wechsel an die UPO Sevilla beginnen schon im 3. Fachsemester mit der Bewerbung für ein Erasmus-Stipendium

Zu Beginn des 4. Semesters findet in der Regel an der UBT das Auswahlverfahren für DAAD-Stipendiaten statt. Ggf. muss im Nachhinein auf das Erasmus-Stipendium verzichtet werden. 

Ab Mai/Juni setzt sich der Betreuer des Deutsch-Spanischen Doppelabschlussprogramms an der UPO Sevilla mit den Studierenden in Verbindung und schickt ihnen die erforderlichen Informationen zum Immatrikulationsverfahren und die allgemeinen Hinweise. 

Ist zweifelhaft, ob zum Zeitpunkt der Immatrikulation in Sevilla die 90 ECTS-LP erreicht sein werden, müssen für die im Sommersemester zu schreibenden Modulprüfungen Vorkorrekturanträge gestellt werden. Dasselbe gilt, wenn nicht klar ist, ob zum Ende des 6. Fachsemesters an der Universität Bayreuth 120 ECTS-LP erreicht sein werden. 

Während des zweiten Studienabschnitts an der der UPO Sevilla bleiben die Studierenden weiterhin an der UBT immatrikuliert und müssen sich weiterhin fristgemäß für jedes Semester rückmelden

Unterschiede in den Lehr- und PrüfungsmethodenEinklappen

In Spanien ist das Studium ist insgesamt mehr theoretisch angelegt, als in Deutschland. Die Prüfung erfolgt zum Teil anhand von „EPDs“ (ejercicios prácticos y de desarrollo), die während des Semesters regelmäßig vorgelegt werden müssen. Die „EPDs“ erfordern eine vertiefte Beschäftigung mit Rechtsprechung und Literatur in Bezug auf konkrete Fälle. Die Studierenden aus der Universität Bayreuth müssen also für jedes Modul an der UPO Sevilla regelmäßig kleine schriftliche Arbeiten auf Spanisch schreiben. Die „EPDs“ können einen beachtlichen Anteil der Gesamtnote darstellen.

Die Prüfungen erfolgen in der Regel schriftlich. Manchmal werden Wörterbücher zugelassen. Die Prüfungen enthalten einen rein theoretischen Teil und einen praktischen Teil. Gesetzesmaterialien werden nur im praktischen Teil zugelassen. Die Falllösungstechnik, so wie sie an deutschen Universitäten geübt wird, wird in Spanien nicht benutzt. 

​Wohnungssuche, Lebenskosten, Studiengebühren Einklappen

In Sevilla wohnen die meisten Studierenden entweder in der Innenstadt oder in Wohnheimen in Nähe der Universität. Zwischen der Universität und der Innenstadt gibt es eine U-Bahn und Bus-Verbindung. Der Campus liegt am süd-östlichen Rand von Sevilla. Die Mietpreise sind erschwinglich.  Beide Universitäten haben sich verpflichtet, zugereiste Studierende zu beraten und ihnen bei der Wohnungssuche zu helfen. Des Weiteren werden Sie im gesamten Studium nur Gebühren an der Universität zahlen, an der Sie das Studium aufgenommen haben. Das bedeutet, dass Sie in Sevilla nicht für die einzelnen Module zahlen müssen (Jurastudierende zahlen in Spanien ungefähr 1200 €/Studienjahr).​

Versicherungen Einklappen

Nach Art. 23 lit. f des Kooperationsvertrages zwischen der Universität Bayreuth und der Universidad Pablo de Olavide, de Sevilla, für die Einführung des Deutsch-Spanischen Doppelabschlussprogramms Rechtswissenschaft müssen sämtliche Studierenden vor Beginn des Lernaufenthaltes über eine Versicherung verfügen, die die Kosten der ärztlichen Versorgung, der zivilrechtlichen Haftung bei Unfällen und Schadensfällen und der Rückführung deckt. Der zeitliche Rahmen der Versicherung wird den gesamten Lernaufenthalt umfassen. Der Studierende wird für die während des Aufenthaltes von ihm verursachten oder erlittenen Schäden und für die von ihm herbeigeführten Kosten selbst aufkommen, wenn diese nicht von der von ihm abgeschlossenen Versicherung gedeckt werden.  

  • Die nationale Krankenversicherung mit europäischer Krankenversicherung bietet zwar im Allgemeinen für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abdeckung durch die europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung möglicherweise unzureichend ist, insbesondere wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe nötig sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein. Bitte überprüfen Sie die Konditionen Ihrer Krankenversicherung vor Beginn der Mobilitätsphase.
  • Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Teilnehmer während des Auslandsaufenthaltes verursacht, unabhängig davon, ob der Teilnehmer sich – wie z.B. im Falle eines Auslandspraktikums  auf der Arbeit befindet oder nicht. Bitte überprüfen Sie die Konditionen Ihres Haftpflichtschutzes vor Beginn der Mobilitätsphase. 
  • Eine Unfallversicherung deckt Schäden zulasten von Mitarbeitern durch Arbeitsunfälle ab. In vielen Ländern sind Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen versichert. 

Bitte richten Sie sich für weitere Informationen an das International Office.

​AnsprechpartnerEinklappen

Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um das Studium an der UPO Sevilla ist Frau Prof. Dr. Reyes Sánchez Lería.

Sevilla aus erster Hand: Erfahrungen und Hinweise der StudierendenEinklappen

La guía de Sevilla


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Rosa Miquel i Sala

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